TOA & SWG

Täter-Opfer-Ausgleich: (TOA)

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Verfahren zur Regelung eines durch eine Straftat entstandenen Konfliktes. Insbesondere den Interessen des Geschädigten soll hierdurch mehr Geltung verschafft werden, indem professionelle Unterstützung bei der Verarbeitung der Tatfolgen bereit gestellt wird.

Dies gilt sowohl für die zivilrechtlichen Folgen (Schadensersatz, Schmerzensgeld) als auch für die psychischen Folgen einer Straftat. In diesem Rahmen wird den Geschädigten auch rechtliche Beratung durch einen Juristen angeboten.

Die Täter sollen für die begangenen Taten Verantwortung übernehmen, d. h., dass sie sich in einem moderierten Ausgleichsgespräch den Gefühlen der Geschädigten (wie z. B. Wut, Verärgerung oder Verletzungen) stellen und sich für die Tat entschuldigen. Darüber hinaus sollen sie bei Bedarf auch den materiellen Schaden ersetzen.

Für mittellose Täter steht für diesen Zweck ein Opferfonds zur Verfügung. Daraus werden finanzielle Leistungen an die Geschädigten gezahlt. Der Täter kann den Betrag in Raten zurückzahlen oder durch gemeinnützige Arbeit ausgleichen.

Der Verein Rauchzeichen e. V. beschäftigt für die Durchführung des TOAs eine Diplom – Pädagogin. Die Fälle werden durch die für den Bereich des Amtsgerichtes Harburg zuständige Jugendgerichtshilfe zugewiesen.

 

Schadenswiedergutmachung: (SWG)

Der Schwerpunkt bei einer Schadenswiedergutmachung liegt auf dem materiellen Ausgleich eines durch eine Straftat entstandenen Schadens.

Den Beschuldigten wird durch das Jugendgericht oder die Staatsanwaltschaft die Auflage erteilt den verursachten Schaden zu ersetzen. Täter ohne Einkommen können ein Darlehen aus dem Opferfonds erhalten und dies durch gemeinnützige Arbeit ausgleichen.

Rauchzeichen e. V. vermittelt zwischen den Geschädigten und den Tätern und kümmert sich um die Abwicklung des Verfahrens.