Begleitete Umgänge finden in Absprache mit dem Familiengericht oder dem Jugendamt zu vereinbarten Terminen statt und werden immer von unseren Fachkräften begleitet. Ziel der begleiteten Umgänge ist, in herausfordernden Situationen den Kontakt zwischen den Bezugspersonen und den Kindern und Jugendlichen anzubahnen bzw. aufrecht zu erhalten. Somit stehen wir auch im Austausch über die wichtigen Belange und aktuellen Themen mit den betreuenden Personen und treffen mit diesen Absprachen.
Durch die Fachkraft werden die Bezugspersonen auf dem Weg zur selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte unterstützt. Hierbei leistet die Fachkraft Hilfe bei der Entwicklung positiver Kontakte zwischen den Kindern und Jugendlichen und den Bezugspersonen. Nach Vereinbarung finden regelmäßige Reflexionsgespräche statt.
In unserem Träger befinden sich zwei Umgangsräume. In einem Raum können die Umgänge ebenerdig stattfinden. Die Räume sind mit ausreichend Spielzeug und Büchern ausgestattet.
Für unser Klientel bieten wir die folgenden drei Umgangsformen an:
– unterstützender Umgang
– begleiteter Umgang und
– beaufsichtigter Umgang.