§ 30 SGB VIII

Wir führen Erziehungsbeistandsschaften gemäß § 30 SGB VIII durch.

Unsere Aufgabe besteht darin, Kinder- und Jugendliche unterschiedlicher Herkunft und Nationalität in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu unterstützen. Ihre persönlichen Ressourcen stehen hierbei für uns im Vordergrund, um ihre unterschiedlichen Problemlagen mit ihnen gemeinsam bearbeiten zu können.

Im Unterschied zur SPFH soll stärker das Kind / der Jugendliche selbst und dessen Wunsch nach Unterstützung im Mittelpunkt stehen. Gleichwohl ist eine Einbeziehung der Lebenswelt der von uns betreuten Jugendlichen (Familie, Schule, Freundeskreis, Wohnumfeld) aufgrund unserer systemisch ressourcenorientierten Grundhaltung in unserer Arbeit selbstverständlich und für eine nachhaltige Unterstützung der von uns betreuten Kinder- und Jugendlichen unabdingbar.

Folgende Ziele stehen im Mittelpunkt der Arbeit mit den von uns betreuten Kindern- und Jugendlichen:

  • Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
  • Förderung des Selbsthilfepotentials
  • Identitätsbildung und Handlungskompetenzen
  • Prävention bzw. Abbau entwicklungsschädigenden Verhaltens (Gewalt, übermäßiger Medienkonsum, etc.)
  • Erhaltung bzw. Wiederherstellung förderlicher Beziehungen innerhalb der Familie
  • Erhaltung des Bezugssystems Familie