KST

Das Konfrontative Soziale Training ist eine deliktübergreifende Behandlungsmaßnahme für mehrfachauffällige jugendliche Delinquenten und für Ersttäter, die gravierende Straftaten begangen haben.

Die Teilnehmer müssen sich aktiv in die Gruppenarbeit einbringen und sollen sich ihrer eigenen Verantwortung bezüglich ihrer Taten und ihrer momentanen Lebenssituation bewusst werden.

Grundlage für eine Teilnahme am KST ist eine Weisung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 JGG oder nach § 23 JGG.

Der Konfrontative Soziale Trainingskurs erstreckt sich über die Dauer von 24 Sitzungen (ca. 6 Monate), die einmal die Woche stattfinden und auf 3 Stunden angesetzt sind.